Fortsetzung Hallensaison weiterhin ungewiss

Auf der Bund-Länder-Konferenz Anfang März wurde in Aussicht gestellt, dass der Tennissport in der Halle ab 22. März mit einem tagesaktuellen Selbst- oder Schnelltest (Inzidenzwerte 50-100) wieder erlaubt ist. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die bis zum 28. März gilt, ist keine Öffnung der Tennishallen vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen ist mit einer Öffnung der Tennishalle bis Ende April nicht mehr zu rechnen. Wir werden über den aktuellen Stand hier auf unserer Website informieren.

Wir haben alle Hallendauerbucher kontaktiert, um ein Feedback bzgl. der Erstattungen für die ausgefallenen Hallenstunden bis zum 31. März zu erhalten. Wir benötigen ein verbindliches Feedback, um Klarheit für die Finanzplanungen 2021 zu bekommen.